Verhaltenskodex

Beckmann-Kenko GmbH, als Händler von chemischen Rohstoffen, legt im eigenen Unternehmen großen Wert auf ethisches Verhalten, ein hohes Gesundheits- und Arbeitsschutzniveau, eine nachhaltige Beschaffung und eine umweltverträgliche Produktion der Rohstoffe sowie auf den sorgsamen Umgang mit Energie. Unser Verhaltenskodex ist angelehnt an den BSCI-Verhaltenskodex, welcher auf den Konventionen der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO), der Menschenrechtserklärung der UNO, den Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern sowie über die Abschaffung jeglicher Form der Diskriminierung, dem UN Global Compact, den OECDRichtlinien für multinationale Unternehmen und anderen international anerkannten Abkommen basiert.

1.  Einhaltung von Gesetzen

Gültige Gesetze und Verordnungen in dem Land der jeweiligen Betriebsstätte werden eingehalten.

2.  Versammlungsfreiheit

Alle Beschäftigten haben das Recht, Arbeitnehmerorganisationen ihrer Wahl zu bilden, ihnen beizutreten, sie zu organisieren und in ihrem Namen kollektiv mit dem Unternehmen zu verhandeln. In Ländern, in denen das Recht auf Versammlungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist, gestattet das Unternehmen den Beschäftigten, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen.

3.  Verbot der Diskriminierung

Jegliche Diskriminierung ist untersagt, bei der Einstellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförderung, der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Rasse, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, sexueller Neigung, politischer Anschauung oder anderen persönlichen Eigenschaften.

4.  Löhne

Die Löhne für reguläre Arbeitszeiten, Überstunden und Überstundenausgleich müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen bzw. Industriestandards entsprechen bzw. diese übersteigen. Es dürfen keine illegalen oder unerlaubten Lohnabzüge oder Lohnabzüge als Strafmaßnahme vorgenommen werden. In Fällen, in denen die gesetzlichen Mindestlöhne oder industriellen

Mindeststandards die Kosten für den Lebensunterhalt nicht decken und kein zusätzliches frei verfügbares Einkommen belassen, werden Unternehmen ermutigt, ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung, die diese Grundbedürfnisse abdeckt, zu zahlen.

5.  Arbeitszeit

Die gültigen nationalen Gesetze und Industriestandards zu Arbeitsstunden und gesetzlichen Feiertagen sind einzuhalten. Es gelten die maximal zulässigen Wochenarbeitsstunden entsprechend der nationalen Gesetzgebung, jedoch dürfen 48 Stunden nicht regelmäßig überschritten werden. Pro Woche dürfen nicht mehr als 12 Überstunden geleistet werden.

Überstunden dürfen ausschließlich auf freiwilliger Basis geleistet werden und für sie ist ein Zuschlag zu zahlen. Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens einen freien Tag nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur erlaubt, wenn die Arbeitszeit nach den nationalen Gesetzen diese Grenze überschreiten darf und ein frei ausgehandeltes Tarifabkommen in Kraft ist, dass eine durchschnittliche Berechnung der Arbeitszeit, einschließlich angemessener Ruhezeiten, erlaubt.

6.  Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit und jegliche Form der Ausbeutung von Kindern ist verboten. Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind verboten. Die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer sind zu schützen. Das Unternehmen darf jugendliche Arbeitnehmer beschäftigen. In den Fällen, in denen für jugendliche Arbeitnehmer verbindliche Schulgesetze gelten, dürfen sie nur außerhalb der Schulstunden arbeiten. Unter keinen Umständen darf die Schulzeit, Arbeitszeit und Fahrtzeit eines jugendlichen Arbeitnehmers insgesamt mehr als zehn Stunden täglich überschreiten, und unter keinen Umständen dürfen jugendliche Arbeitnehmer mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Jugendliche Arbeitnehmer dürfen nicht während der Nacht arbeiten.

7.  Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen

Jede Form von Zwangsarbeit, zum Beispiel erwirkt durch die Hinterlegung einer Kaution oder die Zurückhaltung von Ausweispapieren von Arbeitnehmern zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, ist verboten. Gefangenenarbeit, welche die grundlegenden Menschenrechte verletzt, ist ebenfalls verboten. Weder das Unternehmen noch eine Instanz, die dem Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellt, darf einen Teil des Gehalts, der Sozialleistungen, des Eigentums oder Dokumente eines Arbeitnehmers einbehalten, um ihn zu zwingen, die Arbeit für das Unternehmen fortzusetzen. Die Mitarbeiter haben das Recht, ihren Arbeitsplatz am Ende eines üblichen Arbeitstages zu verlassen. Es steht ihnen frei, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber zu kündigen. Das Unternehmen hat seine Mitarbeiter mit Würde und Respekt zu behandeln. Die Anwendung von körperlichen Strafen sowie von psychischer oder physischer Nötigung und verbalen Beschimpfungen ist verboten.

8.  Arbeitssicherheit

Das Unternehmen sorgt für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und ergreift wirksame Maßnahmen, um potenziellen Unfällen und gesundheitlichen Schädigungen der Beschäftigten, die mit dem Arbeitsablauf zusammenhängen oder sich dabei ereignen, vorzubeugen, indem es, soweit dies vertretbar ist, die mit der Arbeitsumgebung verbundenen Gefahren mindert und dabei den derzeitigen Kenntnisstand der Industrie und das Wissen über spezifische Gefahren beachtet. Es sind klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufzustellen und zu befolgen, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen. Der Zugang zu sauberen Toiletten und Trinkwasser und gegebenenfalls hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln sind bereitzustellen. Für den Fall, dass den Arbeitnehmern Schlafsäle zur Verfügung gestellt werden, müssen diese sicher und sauber sein und den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen. Alle Beschäftigten erhalten regelmäßig ein Gesundheits- und Sicherheitstraining.

9.  Umweltschutz

Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder über diese hinausgehen. Beschäftigte sind über den Umgang mit gefährlichen Stoffen zu unterrichten.

10.  Korruption

Bestechung, Bestechlichkeit und jede Form der Korruption sind verboten.

11.  Managementsysteme

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung und fortwährende Verbesserung und dafür, dass alle Arbeitnehmer über die Anforderungen des Verhaltenskodexes informiert sind. Hinweise von Arbeitnehmern bezüglich der Nichteinhaltung bearbeitet die Geschäftsleitung.